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ÄSTHETIK

Mit flexiblen Raten zu mehr Wohlbefinden

Mit flexiblen Raten zu mehr Wohlbefinden
Mit flexiblen Raten zu mehr Wohlbefinden
Es bleiben viele Behandlungswünsche unerfüllt, weil nicht alle Menschen in der Lage sind, die teilweise hohen Behandlungskosten in einer Summe aufzubringen. Foto: KieferPix/Shutterstock

Individuelles Schönheitsempfinden, körperliches und seelisches Wohlgefühl, Vitalität – all das bekommt zunehmenden Stellenwert! Die Möglichkeiten sind vielfältig und die Bereitschaft, in Gesundheit und Wohlgefühl Geld zu investieren, wächst beständig. Sehr viele dieser Eingriffe berühren dabei den Bereich der sogenannten komfortmedizinischen, außervertraglichen Leistungen, deren Kosten von Patienten weitgehend selbst getragen werden müssen.

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Jörg Heinen

Geschäftsführung eines Kreditinstituts

Immer mehr Frauen und Männer denken über einen ästhetischen Eingriff nach, haben jedoch nicht ausreichend Erspartes, um die volle Kostensumme dieser Behandlung sofort zu begleichen. Welche Rolle spielt hier die Möglichkeit einer Finanzierung für den Patienten wie auch für den behandelnden Arzt?

Es bleiben viele Behandlungswünsche unerfüllt, weil nicht alle Menschen in der Lage sind, die teilweise hohen Behandlungskosten in einer Summe aufzubringen: Bei einer Patientenbefragung der DGÄPC gaben rund 40 Prozent der Befragten an, dass die gewünschten Eingriffe nicht durch persönliche Rücklagen beglichen werden konnten.

Hinzu kommt, dass nicht jeder Patient dies beim Beratungsgespräch so offen kommunizieren kann oder möchte. Genau hier setzen Dienstleister mit der Patiententeilzahlung an, die vom behandelnden Facharzt am besten im Beratungsgespräch als eine von mehreren wählbaren Bezahlformen angeboten wird. „Die Möglichkeit der Teilzahlung war für mich entscheidungsrelevant für die Behandlung“, sagten bei einer internen After-Sales-Umfrage rund 80 Prozent der befragten Darlehensnehmer.

Wer kann dieses Finanzierungsmodell nutzen?

Unser Bestreben ist natürlich, dass möglichst viele Menschen unsere Teilzahlungslösung nutzen können. Die Grenzen setzen allerdings der Gesetzgeber und auch eventuelle Bonitätseinschränkungen des Antragstellers, wie sie zum Beispiel in der SCHUFA vermerkt werden. Die Grundvoraussetzungen sind Volljährigkeit, ein Erstwohnsitz in Deutschland sowie ein regelmäßiges Einkommen aus Berufstätigkeit oder Rente. Es dürfen außerdem keine negativen SCHUFA-Eintragungen vorliegen.

Bei Studenten, Azubis oder Hausfrauen kann gegebenenfalls ein Elternteil, Kind oder Ehepartner als zweiter Darlehensnehmer hinzugenommen werden, wenn die vorgenannten Anforderungen dadurch erfüllt sind. Auch Lebensgefährten können als zweite Darlehensnehmer eingesetzt werden, wenn sie mit dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind.

Woher bekommt der Patient einen Finanzierungsantrag und was muss bei der Antragstellung beachtet werden?

Der Patient hat mehrere Möglichkeiten, an einen Finanzierungsantrag zu kommen. Lange Zeit gängigste Praxis war, dass die Patienten vom Behandler während des Beratungsgesprächs auf die Finanzierungsmöglichkeit hingewiesen wurden und einen gedruckten Antrag ausgehändigt bekamen. Inzwischen halten immer mehr Behandler den Antrag als PDF auf ihrer Homepage vor oder verlinken direkt auf den Onlineantrag des Finanzdienstleisters – die schnellste und bequemste Art und sicherlich auch zeitgemäßeste Form, papierlos einen Finanzierungsantrag zu stellen.

Finanzierungsbeispiel Brustvergrößerung mit Implantat

  • Rate: 121,– € / Monat (gerundet)
  • Finanzierungssumme: 6.000 Euro
  • Laufzeit: 60 Monate
  • Eff. Jahreszins: 7,90 % p. a.
  • Geb. Sollzins: 7,73 % p. a.
  • Gesamtsumme: 7.260 €

Finanzierungsbeispiel Nasenkorrektur

  • Rate: 298,– € / Monat (gerundet)
  • Finanzierungssumme: 3.500 Euro
  • Eff. Jahreszins: 2,90 % p. a.
  • Geb. Sollzins: 2,86 % p. a.
  • Gesamtsumme: 3.576 €
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